Minutien
Die einzelnen Merkmale eines Fingerabdruckes wie Schleifen, Gabelungen oder Linienenden nennt man Minutien (lateinisch minuzien = Kleinigkeiten).
Man unterscheidet u.a. folgende Minutien [2]:
Schleifen | Wirbel | Bogen |
(ca. 60% aller Personen) | (ca. 35%) | (ca. 5%) |
Ein Deltabereich gegenüber dem Schleifenauslauf |
Mindestens zwei Deltabereiche | Keine Deltabildung |
Oft ist am Tatort ein Fingerabdruck verwischt oder nur unvollständig. Die Rechtsprechung hierzu ist:
"Der Identitätsnachweis gilt nach deutschem Recht als geführt, wenn bei einer Nichterkennbarkeit des Grundmusters 12 Minutien (anatomische Merkmale), bzw. bei Erkennbarkeit des Grundmusters 8 Minutien übereinstimmen. Für die Rechtsfindung und Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof den Beweiswert der Daktyloskopie uneingeschränkt anerkannt. (BGH - Urteil vom 11.06.1952 - 3 Str. 229/52 LG Frankfurt)." [1]
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- [1] LKA Thüringen, Daktyloskopie; abgerufen am 2.4.12
- [2] Biometrische Verfahren, M. Amberg, S. Fischer, J. Rößler; abgerufen am 2.4.12